Altdeutschland Taler Anhalt Köthen Doppeltaler
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Anhalt Köthen Fürstentum & Herzogtum Taler
Heinrich, 1830-1847. Silber Vereinsdoppeltaler 1840. Nur 3.100 Exemplare geprägt.
Anhalt Köthen Fürstentum & Herzogtum Taler
Gemeinschaftsprägungen, 1839-1871. Silbergroschen 1851
Anhalt Köthen Fürstentum & Herzogtum Taler
August Ludwig 1728-1755 1/3 Taler 1750
Anhalt Köthen Fürstentum & Herzogtum Taler
August Ludwig 1728-1755 2/3 Taler 1750, AW-Köthen
Anhalt Köthen Fürstentum & Herzogtum Taler
Wilhelm Ludwig 1650-1665. 1/2 Taler 1665, (Dünner Abschlag vom ganzen Taler) HPK-Eisleben. Auf seinen Tod
Anhalt Köthen Fürstentum & Herzogtum Taler
Anhalt-Kothen. August Ludwig I 1/3 Reichstaler
Altdeutschland Taler Anhalt Köthen Doppeltaler
Bei uns erhalten Sie nur Originalware in bester Qualität!Altdeutschland Silber Taler Münzen Anhalt Bernburg
Altdeutschland Silber Taler Münzen Anhalt Dessau
Altdeutschland Silber Taler Münzen Anhalt Köthen
Das Fürstentum Anhalt-Köthen war ein deutsches Territorium, es bestand von 1396 bis 1847, gehörte 1847 bis 1863 zu Anhalt-Bernburg und wurde dann in das Herzogtum Anhalt eingegliedert. 1382 Das Fürstentum Anhalt-Zerbst wird von den drei Brüdern Sigismund I. , Albrecht III. und Waldemar III. regiert, bis Waldemar III. im Jahre 1392 stirbt. 1396 Die Doppelregentschaft Sigismunds und Albrechts endet durch Erbteilung des Fürstentums Anhalt-Zerbst in Anhalt-Köthen und Anhalt-Dessau. 1475 Die regierende Fürstenfamilie erlischt. 1471 Anhalt-Dessau wird in Anhalt-Dessau und Anhalt-Köthen geteilt. 1525 ist Anhalt-Köthen unter Fürst Wolfgang nach dem Vorgang von Kursachsen das zweite Land der Welt, das die Reformation einführt. 1566 Die regierende Fürstenfamilie erlischt. 1570 Das Fürstentum Anhalt wieder vereinigt unter Fürstentum Anhalt-Dessau. 1603 Erbteilung in Anhalt-Dessau, Anhalt-Bernburg, Anhalt-Köthen, Anhalt-Plötzkau (1611) und Anhalt-Zerbst. 1665 Das Fürstentum geht durch Erbschaft an die Linie Anhalt-Plötzkau. Die Linie nennt sich nun Anhalt-Köthen-Plötzkau. 1765 Der jüngere Bruder Friedrich Erdmann des Fürsten Karl Georg Leberecht erhält als Schenkung zu Lebzeiten von seinem kinderlosen Onkel Graf Johann Erdmann von Promnitz die Standesherrschaft Pleß in Oberschlesien und gründet die Sekundogenitur Anhalt-Köthen-Pleß. 1806 Erhebung zum Herzogtum. 1818 Der letzte, noch minderjährige Herzog Ludwig Emil aus der Linie Anhalt-Köthen-Plötzkau stirbt. Fürst Friedrich Ferdinand von Anhalt-Köthen-Pleß wird Herzog von Anhalt-Köthen. 1847 Die regierende Herzogsfamilie erlischt. Das Herzogtum geht an Anhalt-Bernburg und Anhalt-Dessau. Es wird von Anhalt-Dessau in Abstimmung mit Anhalt-Bernburg mitverwaltet. 1863 Nach Erlöschen der Anhalt-Bernburger Linie ist Anhalt unter dem Herzog Leopold IV. Friedrich von Anhalt-Dessau wieder vereint. Landesherren waren die Fürsten von Anhalt-Köthen. Hauptstadt war Köthen.
Die anhaltischen Fürstentümer entstanden 1603, als die Söhne des Joachim Ernst das Land in die 5 Fürstentümer zu Dessau, Bernburg, Plötzkau, Zerbst und Köthen aufteilten. Beim Erlöschen einer Linie sukzedierten die anderen, beim Erlöschen des gesamten Hauses Anhalt sollte die Herrschaft auf die Hohenzollern in Preußen übergehen. Senior des Hauses war jeweils der älteste regierende Fürst. Bei Auflösung des Hl. Römischen Reiches Deutscher Nation bestanden nur noch die Fürstentümer zu Dessau, Bernburg und Köthen. Alexius Friedrich Franz zu Bernburg hatte unter dem 8. April 1806 von Kaiser Franz II. die Herzogwürde verliehen bekommen. Am 8. April 1807 nahmen auch die Fürsten zu Dessau und Köthen den Herzogstitel an. Als souveräne Herzöge traten sie 1807 dem Rheinbund bei und wurden 1815 Mitglied des Deutschen Bundes. Durch die Abtretung größerer sächsischer Landesteile an Preußen 1815 waren die anhaltischen Fürstentümer von preußischem Gebiet umgeben, was einen stärkeren politischen Einfluss Preußens zur Folge hatte. 1821 unterzeichneten die Herzöge die Elbschifffahrtsakte. Dem preußischen Zoll- und Handelsverein traten Bernburg am 7. Juni 1826, Dessau und Köthen am 16. Juli 1828 bei. 1834 wurden sie Mitglieder im Deutschen Zoll- und Handelsverein.
Im Jahre 1848 kam es auch in den anhaltischen Fürstentümern zu Verfassungskämpfen. Dessau erhielt am 29. Oktober 1848 eine demokratische Verfassung, die aber von der Reaktion bereits am 4. November 1851 wieder aufgehoben wurde. In Bernburg bildete sich eine provisorische Regierung. Der Landtag erbat vom Reichsverweser Erzherzog Johann die Sendung eines Reichskommissars. Dagegen wandte sich die reaktionäre Politik der bernburgischen Regierung, die sich am 9. Juni 1849 von der Reichsverfassung lossagte und dem Dreikönigsbündnis anschloss. Am 1. Oktober 1859 erhielten Anhalt-Dessau und Anhalt-Bernburg eine feudalständische Verfassung. Bereits 1853 waren nach dem Erlöschen der Köthener Linie die beiden Herzogtümer Köthen und Dessau vereinigt worden. Als am 19. August 1863 Herzog Alexander Carl zu Bernburg, ohne Nachkommen zu hinterlassen, starb, fiel auch Bernburg an Leopold Friedrich zu Dessau, der nach 260-jähriger SpaltungAnhalt wieder vereinigen konnte. Im Deutschen Krieg 1866 beteiligte sich Anhalt auf preußischer Seite; es trat am 18. August 1866 dem Norddeutschen Bund bei.
Im Deutschen Reich bestand Anhalt bis 1918 als Herzogtum, danach bis 1945 als Freistaat und bis 1952 mit der ehemaligen Provinz Sachsen als Land Sachsen –Anhalt. Seit der Wiedervereinigung Deutschlands im Jahre 1990 ist Sachsen-Anhalt eines der 16 Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland. Die Ausprägung von Münzen war in den 3 Herzogtümern unterschiedlich. Vor 1840 ließ besonders Anhalt-Bernburg in größerem Umfang Münzen schlagen. Nach dem Konventionsmünzfuß prägten die Fürsten zu Anhalt-Zerbst seit 1763 und zu Anhalt-Bernburg seit 1793 aus der feinen Mark Silber zu ca. 234 g: 10 Konventionstaler = 20 Gulden ( 2/3 Taler ) = 40 Halbgulden ( 1/3 Taler ) = 80 Sechsteltaler. Gerechnet wurde in Konventionskurant(vgl. Sachsen, Königreich ): 1 Reichstaler = 24 Groschen = 288 Pfennige. Seit 1834 wurden die Taler im preußischen 14-Taler-Fuß ausgebracht. Im Jahre 1840 traten die anhaltischen Fürsten der Dresdener Münzkonvention bei und münzten aus der Mark 7 Doppeltaler oder Vereinsmünzen = 14 Taler. Für die Scheidemünzen galt allerdings weiterhin der alte Fuß. Erst am 1. Juli 1850 nahm Anhalt-Dessau den preußischen Scheidemünzfuß: 1 Taler = 30 Silbergroschen = 360 Pfennige an. Gemäß dem Wiener Münzvertrag übernahmen Anhalt-Dessau und Anhalt-Bernburg 1857 den 30-Taler-Fuß: 1 Zollpfund ( 500 g ) = 15 Doppeltaler = 30 Taler.

