Altdeutschland Silber Taler Anhalt Dessau
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Anhalt Dessau Fürstentum & Herzogtum Taler
Leopold Friedrich, 1817-1871. Kupfer Pfennig 1864
Anhalt Dessau Fürstentum & Herzogtum Taler
Leopold Friedrich, 1817-1871 Silber Doppeltaler 1843
Anhalt Dessau Fürstentum & Herzogtum Taler
Leopold Friedrich, 1817-1871 Silber Vereinstaler 1866
Anhalt Dessau Fürstentum & Herzogtums Taler
Silber Vereinstaler 1863 A. Vereinigung des Herzogtums
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Altdeutschland Silber Taler Münzen Anhalt Dessau
Altdeutschland Silber Taler Münzen Anhalt Köthen
Anhalt Dessau war ein deutsches Territorium (zuerst Fürsten- dann Herzogtum), es bestand von 1382 bis 1863 und wurde dann in das Herzogtum Anhalt eingegliedert. Während der Existenz des Fürstentums wurde es mehrfach durch Erbteilung reduziert. 1396 Das Fürstentum entstand durch Erbteilung des Fürstentums Anhalt Zerbst in Anhalt Köthen und Anhalt Dessau. 1474 Erbteilung in Anhalt Dessau und Anhalt Köthen. 1544 Erbteilung in Anhalt Plötzkau, Anhalt Dessau und Anhalt Zerbst. 1570 nach dem Tode von Fürst Bernhard von Anhalt Zerbst ist das Fürstentum Anhalt unter Fürst Joachim Ernst von Anhalt Dessau unter einem Herrscher vereint. 1603 Erbteilungsvertrag der Söhne Fürst Joachim Ernsts. In dessen Folge (1606) wird das vereinigte Fürstentum Anhalt in Anhalt Dessau, Anhalt Bernburg, Anhalt Köthen und Anhalt Zerbst geteilt. 1611 entsteht durch Ausgliederung des Amtes Plötzkau aus dem Bernburger Fürstentum das fünfte Fürstentum Anhalt Plötzkau (unter Landeshoheit von Bernburg). 1806 Erhebung zum Herzogtum. 1863 Mit dem Erlöschen der Linien in Köthen 1847 und in Bernburg 1863 kommt es zum Zusammenschluss der Herzogtümer zu einem vereinigten Herzogtum Anhalt mit Dessau als Hauptstadt.
Die anhaltischen Fürstentümer entstanden 1603, als die Söhne des Joachim Ernst das Land in die 5 Fürstentümer zu Dessau, Bernburg, Plötzkau, Zerbst und Köthen aufteilten. Beim Erlöschen einer Linie sukzedierten die anderen, beim Erlöschen des gesamten Hauses Anhalt sollte die Herrschaft auf die Hohenzollern in Preußen übergehen. Senior des Hauses war jeweils der älteste regierende Fürst. Bei Auflösung des Hl. Römischen Reiches Deutscher Nation bestanden nur noch die Fürstentümer zu Dessau, Bernburg und Köthen. Alexius Friedrich Franz zu Bernburg hatte unter dem 8. April 1806 von Kaiser Franz II. die Herzogwürde verliehen bekommen. Am 8. April 1807 nahmen auch die Fürsten zu Dessau und Köthen den Herzogstitel an. Als souveräne Herzöge traten sie 1807 dem Rheinbund bei und wurden 1815 Mitglied des Deutschen Bundes. Durch die Abtretung größerer sächsischer Landesteile an Preußen 1815 waren die anhaltischen Fürstentümer von preußischem Gebiet umgeben, was einen stärkeren politischen Einfluss Preußens zur Folge hatte. 1821 unterzeichneten die Herzöge die Elbschifffahrtsakte. Dem preußischen Zoll- und Handelsverein traten Bernburg am 7. Juni 1826, Dessau und Köthen am 16. Juli 1828 bei.1834 wurden sie Mitglieder im Deutschen Zoll- und Handelsverein.
Im Jahre 1848 kam es auch in den anhaltischen Fürstentümern zu Verfassungskämpfen. Dessau erhielt am 29. Oktober 1848 eine demokratische Verfassung, die aber von der Reaktion bereits am 4. November 1851 wieder aufgehoben wurde. In Bernburg bildete sich eine provisorische Regierung. Der Landtag erbat vom Reichsverweser Erzherzog Johann die Sendung eines Reichskommissars. Dagegen wandte sich die reaktionäre Politik der bernburgischen Regierung, die sich am 9. Juni 1849 von der Reichsverfassung lossagte und dem Dreikönigsbündnis anschloss. Am 1. Oktober 1859 erhielten Anhalt Dessau und Anhalt Bernburg eine feudalständische Verfassung. Bereits 1853 waren nach dem Erlöschen der Köthener Linie die beiden Herzogtümer Köthen und Dessau vereinigt worden. Als am 19. August 1863 Herzog Alexander Carl zu Bernburg, ohne Nachkommen zu hinterlassen, starb, fiel auch Bernburg an Leopold Friedrich zu Dessau, der nach 260-jähriger Spaltung Anhalt wieder vereinigen konnte. Im Deutschen Krieg 1866 beteiligte sich Anhalt auf preußischer Seite; es trat am 18. August 1866 dem Norddeutschen Bund bei.
Im Deutschen Reich bestand Anhalt bis 1918 als Herzogtum, danach bis 1945 als Freistaat und bis 1952 mit der ehemaligen Provinz Sachsen als Land Sachsen –Anhalt. Seit der Wiedervereinigung Deutschlands im Jahre 1990 ist Sachsen-Anhalt eines der 16 Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland. Die Ausprägung von Münzen war in den 3 Herzogtümern unterschiedlich. Vor 1840 ließ besonders Anhalt Bernburg in größerem Umfang Münzen schlagen. Nach dem Konventionsmünzfuß prägten die Fürsten zu Anhalt Zerbst seit 1763 und zu Anhalt Bernburg seit 1793 aus der feinen Mark Silber zu ca. 234 g: 10 Konventionstaler = 20 Gulden ( 2/3 Taler ) = 40 Halbgulden ( 1/3 Taler ) = 80 Sechsteltaler. Gerechnet wurde in Konventionskurant (vgl. Sachsen, Königreich ): 1 Reichstaler = 24 Groschen = 288 Pfennige. Seit 1834 wurden die Taler im preußischen 14-Taler-Fuß ausgebracht. Im Jahre 1840 traten die anhaltischen Fürsten der Dresdener Münzkonvention bei und münzten aus der Mark 7 Doppeltaler oder Vereinsmünzen = 14 Taler. Für die Scheidemünzen galt allerdings weiterhin der alte Fuß. Erst am 1. Juli 1850 nahm Anhalt Dessau den preußischen Scheidemünzfuß: 1 Taler = 30 Silbergroschen = 360 Pfennige an. Gemäß dem Wiener Münzvertrag übernahmen Anhalt Dessau und Anhalt Bernburg 1857 den 30-Taler-Fuß: 1 Zollpfund ( 500 g ) = 15 Doppeltaler = 30 Taler.

