Besetzte Gebiete Notgeld Stadt Danzig

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Notgeld 1 Stadt Danzig 10 Pfennig Zinn Sondermünze
Jahrgang 1920



Notgeld 2 Stadt Danzig 1 Pfennig Kupfer / Zinn Sondermünze
Jahrgang 1923, 1926, 1929, 1930, 1937



Notgeld 3 Stadt Danzig 2 Pfennig Kupfer / Zinn Sondermünze
Jahrgang 1923, 1926, 1937



Notgeld 4 Stadt Danzig 5 Pfennig Kupfer / Nickel Sondermünze
Jahrgang 1923, 1928



Notgeld 5 Stadt Danzig 10 Pfennig Kupfer / Nickel Sondermünze
Jahrgang 1923



Notgeld 6 Stadt Danzig 1/2 Gulden Silber Sondermünze
Jahrgang 1923, 1927



Notgeld 7 Stadt Danzig 1 Gulden Silber Sondermünze
Jahrgang 1923



Notgeld 8 Stadt Danzig 2 Gulden Silber Sondermünze
Jahrgang 1923



Notgeld 9 Stadt Danzig 5 Gulden Silber Sondermünze
Jahrgang 1923, 1927



Notgeld 10 Stadt Danzig 25 Gulden Gold Sondermünze
Jahrgang 1923



Notgeld 11 Stadt Danzig 25 Gulden Gold Sondermünze
Jahrgang 1930



Notgeld 12   Danzig 5 Pfennig Kupfer Aluminium Sondermünze
Jahrgang 1932



Notgeld 13   Danzig 10 Pfennig Kupfer Aluminium Sondermünze
Jahrgang 1932

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Besetzte Gebiete Notgeld Stadt Danzig

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Danzig Freie Stadt Wappen: In rot zwei übereinander stehende, silberne Kreuze, seit 1457 überhöht von einer goldenen Krone. 1793 kam bei der 2. Teilung Polens die bisher ziemlich autonome Stadt Danzig an Preußen, wurde jedoch durch den Frieden von Tilsit 1807 wieder staatsrechtlich „ Freie Stadt „. Preußen erhielt 1814 die Stadt zurück. Nach dem 1. Weltkrieg 1914 – 1918 wurde Danzig vom Deutschen Reich getrennt und 1920 wiederum zur Freien Stadt erklärt, was Danzig bis zu Eingliederung ins Reich 1939 blieb. Nach dem 2. Weltkrieg wurde die Stadt 1945 polnischer Verwaltung unterstellt; heute ist Danzig (Gdansk) polnische Industrie- und Hafenstadt. Vor dem Ende der preußischen Provinzprägung 1817 hatte Preußen für Danzig Scheidemünzen geprägt; ebenso prägte die Stadt während der kurzen Zeit ihrer Trennung von Preußen nur Scheidemünzen. Gerechnet wurde in Danziger Gulden: 1 Reichsadler ( s. Preußen )= 4 Danziger Gulden; 1 Gulden = 30 Groschen; 1 Groschen = 3 Schillinge1920 bis Ende 1923 galt in Danzig die im Deutschen Reich bestehende Währung. Nach der Inflation wurde 1923 in Anlehnung an den früheren Danziger Gulden der Gulden zu 100 Pfennig eingeführt, der sich am englischen Pfund Sterling orientierte. Nach dem Anschluss ans Reich 1939 galt wieder die Reichswährung. Umrechnungen: 1 englisches Pfund Sterling = 25 Danziger Gulden. 1 Danziger Gulden = 70 Reichspfennig (1939). Münzstätten: Danzig 1808 – 1812; Berlin ab 1920; Utrecht 1923
Die Gründung der Freien Stadt erfolgte durch die Siegermächte des Ersten Weltkrieges unter Protest eines großen Teiles der Danziger Bevölkerung, da diese Maßnahme ohne Volksabstimmung durchgeführt wurde. Im Jahre 1919 bestand die große Gefahr für Danzig, dass die polnischen Truppen von Jozef Haller die auf französischer Seite gegen das Deutsche Reich gekämpft hatten, bei ihrer Rückführung nach Polen Danzig besetzen würden. Durch den Überfall Polens auf Sowjetrussland 1920 brachte Polen Danzig nun in die Gefahr, von Russland besetzt zu werden. Als im August 1920 die Rote Armee vor Warschau stand, sollte Polen über Danzig dringend benötigte Munitionslieferungen aus Saloniki erhalten. Im Angesicht der Gefahr in diesen Krieg hineingezogen zu werden plädierte die Verfassunggebende Versammlung am 20. August 1920 für die Neutralität Danzigs. Dieser Antrag wurde mit 62 gegen 21 Stimmen angenommen, nicht zuletzt da ja die Neutralität in Danzigs Geschichte schon immer eine große Rolle gespielt hatte. Obwohl die Neutralitätserklärung nicht formell durch den Völkerbund bekräftigt wurde, weigerten sich die Danziger Hafenarbeiter Schiffe mit Munition zu entladen, wofür stattdessen alliierte Truppen eingesetzt werden mußten. Der Streik wurde auch aus dem Ausland gestärkt. So erklärte der Präsident der English Transport Workers Union, Robert Williams, in seinem Telegramm vom 6. August 1920 seine volle Zustimmung zum Verhalten der Danziger. Auch der Sekretär der britischen Labourparty unterstützte am selben Tage die Danziger mit der Parole „hands off Russia“ und warnte vor jeder Unterstützung Polens.
Der Völkerbund blieb Polen gegenüber tatenlos und unternahm nichts um diese Störung des Weltfriedens zu beenden, stattdessen wurde Polen von einigen Mitgliedsnationen unterstützt. Nach einer gescheiterten polnischen Gegenoffensive wurde am 12. Oktober 1920 zwischen Polen und Sowjetrussland ein Waffenstillstand vereinbart, welcher am 18. März 1921 im Frieden von Riga endete. In einer Erklärung vom 23. August 1920 protestierte der polnische Vertreter Bisiedecki bei Sir Reginald Tower gegen die Danziger Neutralität, welche konform zum Versailler Vertrag stand. Dennoch wurde Polen zugestanden, auf der Westerplatte an der Mündung der Alten Weichsel ein Munitionsdepot anzulegen und zu dessen Schutz auch eine militärische Besatzung dort zu stationieren. In der Folgezeit wurde diese Anlage widerrechtlich militärisch befestigt und ausgebaut. Die Westerplatte unterstand zwar weiterhin den Danziger Behörden, war also nicht exterritorial, durfte aber nur nach vorheriger Anfrage inspiziert werden. Mit den Schüssen des deutschen Linienschiffes Schleswig-Holstein auf die Westerplatte begann Deutschland den Polenfeldzug. Das polnische Postgebäude wurde vertragswidrig befestigt und mit polnischem militärischen Schutz versehen. Im Gefecht um das Polnische Postamt in Danzig am 1. September 1939 eroberten Truppen der SS-Heimwehr Danzig die polnische Post; ein Ereignis, dem Günter Grass ein Kapitel seines Romans Die Blechtrommel widmet. Mit Beginn des Zweiten Weltkriegs am 1. September 1939 übernahm Albert Forster als selbsternanntes Staatsoberhaupt und Gauleiter unter Aufhebung der Danziger Verfassung die gesamte gesetzgebende und vollziehende Gewalt. Durch Staatsgrundgesetz vom gleichen Tage erklärte er das Gebiet der Freien Stadt Danzig zum Bestandteil des Deutschen Reiches. Dieser Anschluss wurde durch Reichsgesetz vom gleichen Tage in der Berliner Sitzung des Reichstages vollzogen. Die Eingliederung der vormals Freien Stadt Danzig in das deutsche Staatsgebiet, verkündet durch den am 23. August zum Danziger Staatsoberhaupt gewählten Gauleiter Forster, erfolgte als vorgebliche Verfassungsabänderung unter Verfassungsbruch gemäß Art. 49 DanV und war damit völkerrechtswidrig (keine Zustimmung des Völkerbundes) und ungültig. Im späteren Verlauf ging sie am 26. Oktober 1939 im neuen Reichsgau Westpreußen, später in Danzig-Westpreußen auf. Am 1. September 1939, einen Tag nachdem der Senat die Verdienstmedaille Danziger Kreuz beschlossen hatte, beschoss die Wehrmacht die Westerplatte, und im Gefecht um das Polnische Postamt in Danzig‎ wurde dieses Gebäude erstürmt. Zudem trafen Truppen der Wehrmacht von Ostpreußen aus ein. Polen gelang es nicht, wie vorgesehen innerhalb von sechs Stunden Danzig vom Korridor aus einzunehmen. Etwa 600 in der Stadt verbliebene jüdische Einwohner und hier lebende Polen wurden verhaftet, geschlagen und in Konzentrationslager und Ghettos deportiert (siehe auch KZ Stutthof).
Nach dem Krieg wurde Danzig von den Siegern jedoch nicht als besetztes Land behandelt, wie etwa Österreich, Sudetenland und das vergleichbare Memelland, sondern als Teil des Deutschen Reiches. Das Gebiet der Freien Stadt Danzig wurde am 30. März 1945 in die polnische Wojewodschaft Gdansk und mit dem Gesetz vom 11. Januar 1949 in die polnische Staatsverwaltung eingegliedert. Voraussetzungen hierfür gaben die Verwaltungsbestimmungen des Potsdamer Abkommens vom 2. August 1945 (Punkt IX.b, Supplement Nr. 1, Berlin 1946, S. 3–20), das eine spätere friedensvertragliche Regelung vorsah. Laut Antwort 14/3263 der Bundesregierung „hat sich [mit Abschluss des Zwei-plus-Vier-Vertrages] nach Einschätzung der beteiligten Mächte die Frage einer weiteren friedensvertraglichen Regelung der Folgen des Zweiten Weltkrieges erledigt.“ Im Umfeld des Rates der Danziger wird die Ansicht vertreten, dass sich diese Aussage nur auf das Verhältnis zwischen Deutschland und Polen beziehen kann, da kein Organ der Freien Stadt Danzig vertragschließender Teil in dem bezugnehmenden Vertrag gewesen sei und sie auch nicht in die Zuständigkeit dieser beiden Staaten gehörte, was die Bundesregierung in der genannten Antwort zuvor einräumte („[…] Danzig hat seit der friedensvertraglichen Regelung nach dem Ersten Weltkrieg nicht mehr zu Deutschland gehört, woran auch die zeitweilige Annexion im Zweiten Weltkrieg aus heutiger völkerrechtlicher Sicht nichts ändert. In Bezug auf die Entwicklung des völkerrechtlichen Status von Danzig hat die Bundesrepublik Deutschland daher mangels völkerrechtlicher Zuständigkeit keine rechtserheblichen Handlungen vornehmen können. In Abschnitt IX des Protokolls der Potsdamer Konferenz vom 2. August 1945 hatten die drei Siegermächte die ‚frühere Freie Stadt Danzig‘ vorbehaltlich einer endgültigen friedensvertraglichen Regelung polnischer Verwaltung unterstellt. [Quelle Wikipedia]“). Im Widerspruch zum Völkerrecht und allen internationalen Vereinbarungen führte das damals kommunistische Polen die Verwaltung jedoch nicht aus, sondern Deportation und Enteignung wurden im März 1945 gegen das autochthone Danziger Staatsvolk durchgeführt. Seither erheben Exilorgane wie der Rat der Danziger den Anspruch, die Interessen der Danziger im Exil zu vertreten. Deren Gründung geht zurück auf die Errichtungsurkunde vom 10. Mai 1947, in welcher der evangelische Bischof von Danzig Gerhard M. Gülzow die Bildung des Rates verordnete, um für die Rechte der Danziger und ihres Staates einzustehen.
 

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Jahrgang 1932



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Notgeld 19 Stadt Danzig 5 Gulden Silber Nickel Sondermünze
Jahrgang 1935



Notgeld 20 Stadt Danzig 10 Gulden Nickel Sondermünze
Jahrgang 1935