Besetzte Gebiete Notgeld Braunschweig

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Notgeld 2 Braunschweig 5 Pfennig Eisen Sondermünze
Jahrgang 1918



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Jahrgang 1918, 1920



Notgeld 4 Braunschweig 50 Pfennig Eisen Sondermünze
Jahrgang 1918, 1920



Notgeld 5 Braunschweig 10 Pfennig Zinn Sondermünze
Jahrgang 1920, 1921



Notgeld 6 Braunschweig 50 Pfennig Eisen Sondermünze
Jahrgang 1920

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Besetzte Gebiete Notgeld Braunschweig

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Schon bald zeigte sich, das auch der Leipziger-Fuß bereits überholt war. 1748 prägte der Kaiser für seine österreichischen Gebiete schon einen 20-Gulden oder 13⅓-Taler-Fuß zu 10 Talern aus der 900/1000 der feinen Mark = 23,386 g fein. Dieser wesentlich leichtere Münzfuß lag der Münzkonvention zugrunde der zwischen Österreich und Bayern 1753 abgeschlossen wurde. Braunschweig schloss sich 1764 an. Hannover wartete bis 1817. Die Hauptmünze war der Konventions-Speciestaler zu 120 Kreuzer oder 32 Groschen, 10 Stück aus der feinen Mark. Der halbe Taler entsprach dem bisherigen ⅔-Taler = XX eine feine Mark bis zu 1/12-Taler zu 160 und den Groschen zu 320 Stück aus der feinen Mark. Preußen schuf sich seinen eigenen Münzfuß. Der Generalmünzdirektor Johann Philipp Graumann, er stand bisher in braunschweigischen Diensten, hatte 1750 seine große Münzreform mit einem 14-Taler-Fuß = 21 Guldenfuß, und damit unter den Konventionsfuß, beschritten. Der neue preußische Taler war zu 10½ Stück aus der 12 lötigen Mark (75% Silber, Rest Kupfer u. a.) geprägt = 22,6 g, geteilt in 24 Groschen wie bisher. War anfänglich der Konventions-Taler weit verbreitet, konnte sich doch letztendlich der 14-Taler-Fuß Preußens durchsetzen. Er bildete 1838 Grundlage für den großen Deutschen Münzverein.
Neben den Silber-Münzen waren Gold-Münzen im Umlauf. 1710 begann man im Harz mit der Prägung von Harzgold-Dukaten. In Anlehnung an den französischen Louisdor bzw. die spanische Pistole hatte das Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel 1742 den Karsdors oder Pistole prägen lassen. Beliebt waren Goldabschläge von Silber- und besonders Kupfermünzen im Dukatengewicht. Am häufigsten wurden in Braunschweig die Werte zu 24, 12, 6, 4, 3 (seltener) sowie 2 und 1 Mariengroschen nach dem Leipziger-Fuß, seit 1764 aber nach dem Konventions-Fuß (13½-Taler-Fuß) geprägt. Die Vereinheitlichung des deutschen Münzwesens hatte zwar Fortschritte gemacht, von einer wirklichen Münzeinheit konnte aber noch nicht die Rede sein.
1808 bis 1838 Am 1. Januar 1808 wurde im Königreich Westphalen der “Code Napoleon” als bürgerliches Gesetzbuch eingeführt. Gleichzeitig wird der französische Franken Landeswährung. Seit dem 1. Januar 1809 war die Dezimalrechnung und das metrische System eingeführt worden. Der französische Franken war zwar Landeswährung, jedoch blieben die im Lande vorhandenen Münzen anderer Währungen im Gebrauch. König Jerôme hat zwischen 1808 und 1813 eine lebhafte Münztätigkeit entfaltet. Er ließ Münzen nach französischer Währung prägen, in Gold 20-, 10- und 5-Franc, in Silber 5-, 2 und ½-Franc, in Billion 20-, 10-, 5- und 2-Centimes sowie in Kupfer 5-, 3-, 2- und 1-Centimes. Aber auch Pistolen und, nach Konventions-Fuß, ⅔-Taler und 24 Mariengroschen 1/6- 1/12- und 1/24-Taler. Weiter Mariengroschen, 4-Pfennige sowie 2- und 1 Pfennige Kupfermünzen, und im Leipziger-Fuß 24 Mariengroschen. Nach den Friedensschlüssen von 1815 sind weder münzrechtlich noch im Münzfuß grundsätzliche Veränderungen im deutschen Münzwesen eingetreten. In der Verfassung des Deutschen Bundes der 35 souveränen Fürsten, der an die Stelle des alten Deutschen Reiches getreten war, blieb die Münzhoheit unverändert den einzelnen Bundesstaaten vorbehalten, die nun zunächst weiter nach den aus dem 18. Jh. übernommenen Münzfüßen geprägt haben.

Seit der Esslinger Reichsmünzordnung von 1524 galt in vielen deutschen Staaten die Kölner Mark (233,85 g) als Grundgewicht der Münzfüße. Erst der Wiener Münzvertrag von 1857 ersetzte die Kölner Mark durch das Zollpfund zu 500 g. Der Münzfuß gab an wie viel Münzen aus der Feinen Kölner Mark geprägt wurden. Münzen waren de facto immer nur Metallbarren in Münzform. Auf dem Augsburger Reichsabschied von 1566, praktisch eine Ergänzung zur 2. Augsburger Reichsmünzordnung, wurde der bereits zuvor schon geprägte Reichstaler im Raugewicht von 29,23 g (889/1000 fein) legalisiert und damit zur Währungsmünze des Reiches (bis etwa 1700). Sie sollte, nach mehreren vergeblichen Bemühungen (1524 Esslingen, 1551 und 1559 in Augsburg) für längere Zeit Stabilität im Geldwesen bringen. Taler, die nach dem Erlass geprägt wurden, hießen im deutschsprachigen Raum „Reichsthaler“ oder schlicht „Thaler“, wenn von einer Münze die Rede war. Man sprach von „Speciesthalern“, „Reichsthalern species“ oder „gemünzten Thalern“, sobald klarzustellen war, dass eine Münze und nicht die Rechnungseinheit gemeint war. Preise wurden bei den überregionalen Kaufleuten immer in der Rechnungseinheit z.B. „Reichstaler“ angegeben; bezahlt wurde aber dann mit dem regionalen Geld, was dann einen Umrechnungskurs zum theoretischen Reichstaler zur Folge hatte. Als sich die ausgeprägten Taler von seinen ursprünglichen Werten entfernten, entstand in Norddeutschland eine gleichnamige Rechnungsmünze, ähnlich dem Rechnungsgulden in Süddeutschland. Dieser Reichstaler wurde in 24 Groschen oder 36 Mariengroschen gerechnet. In Braunschweig gab es ab 1623 Mariengeld in Stücken zu ganzen und halben Mariengulden zu 20 und 10 Mariengroschen neben 4, 2 und 1 Mariengroschen und noch endlich den halben Mariengroschen oder Matthier. Das 4-Mariengroschen-Stück wog 2,35 - 2,5 g, die 2-Mariengroschen-Stücke 1,10 - 1,4 g.

Das Bild der Maria war der Wertangabe mit dem Zusatz “Von feinem Silber” gewichen. Als einen völlig neuen Anfang in der deutschen Münzgeschichte gilt der Münzvertrag zwischen Brandenburg und Sachsen. Es blieb zwar beim 9-Taler-Fuß, also 9 Stück aus der feinem Mark = 25,98 g setzte den Wert aber von 96 auf 104 Kreuzer. Daneben schuf man einen leichteren neun Taler (Zinnarer-Fuß) zu 10½ Stück aus der feinen Mark = 90 Kreuzer zu 22,22 g. Er war nur eine Rechnungseinheit und wurde zwar geprägt. Eingeteilt in 24 Groschen bildete er die Grundlage für die neue Kursmünze den ⅔-Taler = 60 Kreuzer.