Deutsche Kolonien Ostafrika Sondermünzen

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Deutsche Kolonien Ostafrika Münzen
Jäger 710 1 Pesa Kupfer Sondermünze
Jahrgang 1890, 1891, 1892


Deutsche Kolonien Ostafrika Münzen
Jäger 711 1/4 Rupie Silber Sondermünze
Jahrgang 1891, 1898, 1901


Deutsche Kolonien Ostafrika Münzen
Jäger 712 1/2 Rupie Silber Sondermünze
Jahrgang 1891, 1897, 1901


Deutsche Kolonien Ostafrika Münzen
Jäger 713 1 Rupie Silber Sondermünze
Jahrgang 1890, 1891, 1892, 1893, 1894, 1897, 1898, 1899, 1900, 1901, 1902


Deutsche Kolonien Ostafrika Münzen
Jäger 714 2 Rupien Silber Sondermünze
Jahrgang 1893, 1894


Deutsche Kolonien Ostafrika Münzen
Jäger 715 1/2 Heller Sondermünze
Jahrgang 1904, 1905
 

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Deutsch-Ostafrika ist die Bezeichnung einer ehemaligen deutschen Kolonie in der Zeit von 1885 bis 1918. Das Gebiet umfasste die heutigen Länder Tansania (ohne Sansibar), Burundi und Ruanda und war mit rund 7,75 Millionen Einwohnern die größte und bevölkerungsreichste Kolonie des Deutschen Reiches. Obwohl Deutsch-Ostafrika in wirtschaftlicher Hinsicht als wertvollste Kolonie des Reiches galt, blieb sie letztlich unrentabel, weil die Importe in die Kolonie fast durchwegs doppelt so hoch blieben, wie die Exporte aus der Kolonie. Im Gegensatz zu den anderen deutschen Kolonien, die während des Ersten Weltkriegs nach nur kurzer Gegenwehr von den Ententemächten erobert wurden, konnte sich Deutsch-Ostafrika bis 1918 behaupten. In den 1880er Jahren wurden in Deutschland Stimmen laut, die eine verstärkte Kolonialpolitik forderten. Reichskanzler Otto von Bismarck lehnte dies am Anfang ab, da er sich außenpolitisch auf Europa konzentrieren wollte. Doch die zunehmenden sozialen und wirtschaftlichen Probleme zwangen das Deutsche Reich zum Handeln. So fehlten der Wirtschaft angeblich neue Absatzmärkte, die den anderen europäischen Kolonialmächten bereits großen Reichtum einbrächten. Herrschende Wirtschaftskreise erhofften sich eine Schwächung der erstarkenden Arbeiterbewegung durch eine Auswanderungskampagne mit Ziel der Besiedlung eines „deutschen Indiens“ in Übersee, wo es angeblich glänzende Entwicklungsmöglichkeiten gäbe. Diese Idee fiel auf fruchtbaren Boden in nationalistisch gesinnten Kreisen des Bürgertums und des Adels.

Faktisch war mit dem Eintreffen des Reichskomissars Wissmann die Kontrolle bereits auf den deutschen Staat übergegangen. Während des Jahres 1890 wurden die Bestimmungen ausgehandelt, unter denen das Reich auch formell die Besitzansprüche der DOAG übernehmen sollte. Am 1. Juli 1890 wurde der Helgoland-Sansibar-Vertrag zwischen Deutschland und Großbritannien abgeschlossen. Der Vertrag regelte die Übergabe der Nordseeinsel Helgoland und des Caprivi-Zipfels (heute Teil von Namibia) an das Deutsche Reich, während Wituland (heute Teil Kenias) und die Ansprüche auf Uganda an Großbritannien abgetreten wurden. Damit schob die Regierung den Bestrebungen Peters einen endgültigen Riegel vor, der in der Zwischenzeit versuchte hatte, durch Vertragsabschlüsse mit dem Kabaka von Buganda eine nochmalige Erweiterung des DOAG-Gebietes zu betreiben. 1891 wurde Deutsch-Ostafrika als „Schutzgebiet“ offiziell der Verwaltung durch das Deutsche Reich unterstellt, und die Soldaten von Wissmann erhielten die offizielle Bezeichnung Schutztruppe. Erster Zivilgouverneur war 1891–93 Julius Freiherr von Soden. Ihm folgte 1893–95 Oberst Friedrich von Schele, der nach Auseinandersetzungen mit den Massai 1894 eine Militärexpedition gegen die Hehe durchführte und die Festung Kuironga des Chief Mkwawa eroberte. Carl Peters war 1891 zum Reichskommissar für das Gebiet am Kilimanjaro ernannt, angesichts gegen ihn erhobener Vorwürfe wegen seiner Brutalität aber 1897 wieder entlassen worden. Unter Gouverneur Eduard von Liebert (1897–1901) führte die Schutztruppe weitere Kriegszüge durch und brachte den größten Teil des Landes unter ihre Kontrolle, darunter 1898 auch die Hehe. Im 20. Jahrhundert wurde durch die Einführung von Kautschuk- und Baumwoll-Kulturen die landwirtschaftliche Entwicklung gefördert. Die dafür notwendigen Arbeitskräfte wurden teilweise als Zwangsarbeiter eingesetzt. Im Allgemeinen wurde aber die afrikanische Bevölkerung durch die Einführung von Steuern dazu gezwungen, Lohnarbeit aufzunehmen. Die Steuern waren in Bargeld zu entrichten, welches für die Einheimischen nur durch Lohnarbeit bei Europäern erhältlich war.

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Deutsche Kolonien Ostafrika Sondermünzen

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Deutsche Kolonien Ostafrika Münzen
Jäger 716 1 Heller Sondermünze
Jahrgang 1904, 1905, 1906, 1907, 1908, 1909, 1910, 1911, 1912, 1913


Deutsche Kolonien Ostafrika Münzen
Jäger 717 5 Heller Sondermünze
Jahrgang 1908, 1909


Deutsche Kolonien Ostafrika Münzen
Jäger 718 5 Heller Kupfer/Nickel Sondermünze
Jahrgang 1913, 1914


Deutsche Kolonien Ostafrika Münzen
Jäger 719 10 Heller Sondermünze
Jahrgang 1908, 1909, 1910, 1911, 1914


Deutsche Kolonien Ostafrika Münzen
Jäger 720 1/4 Rupie Silber Sondermünze
Jahrgang 1904, 1906, 1907, 1909, 1910, 1912, 1913, 1914


Deutsche Kolonien Ostafrika Münzen
Jäger 721 1/2 Rupie Silber Sondermünze
Jahrgang 1904, 1906, 1907, 1909, 1910, 1912, 1913, 1914


Deutsche Kolonien Ostafrika Münzen
Jäger 722 1 Rupie Silber Sondermünze
Jahrgang 1904, 1905, 1906, 1907, 1908, 1909, 1910, 1911, 1912, 1913, 1914

Die treibende Kraft bei der Kolonialisierung Afrikas war der Pastorensohn Carl Peters, welcher in der von ihm gegründeten Gesellschaft für deutsche Kolonisation die Aufgabe erhielt, Gebiete in Afrika in Besitz zu nehmen. Am 10. November 1884 kam Peters in Sansibar an. Er reiste getarnt, da sein Vorhaben gegenüber den Briten unentdeckt bleiben sollte. Wenig später wurden die ersten „Schutzverträge“ auf dem Festland abgeschlossen, die den Anspruch der Kolonisationsgesellschaft auf das Land bekräftigten, deren eigentlicher Sinn von den unterzeichnenden Häuptlingen jedoch zumeist nicht verstanden wurde. Am 27. Februar 1885 gab Kaiser Wilhelm I. einen Schutzbrief heraus, der die Besetzung ostafrikanischer Gebiete legitimierte. Die inzwischen umbenannte Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft (DOAG) unter der Leitung von Carl Peters hatte nun auch den Rückhalt des Deutschen Reiches sicher und konnte die Annexionen weiter vorantreiben. Peters gelang es in der Folgezeit, große Territorien für die DOAG hinzuzugewinnen. Dies traf auf den Protest der Regierung von Sansibar, die ihrerseits Ansprüche auf das Festland hatte. Sie richtete am 27. April 1885 eine Protestnote an den Kaiser und verstärkte ihre Truppen auf dem Festland. Reichskanzler Bismarck entsandte trotz großer Bedenken daraufhin ein Marinegeschwader unter Admiral Knorr nach Sansibar und zwang den Sultan so zur Anerkennung der DOAG-Erwerbungen. Am 29. Oktober 1886 einigten sich dann Deutschland und Großbritannien über die Abgrenzung ihrer Einflussphären in Ostafrika; dabei wurde die Souveränität Sansibars vereinbart und der Besitz des Sultans auf einem 10 Meilen breiten Festlandsstreifen anerkannt. Zugleich versprach die britische Seite, ihren Einfluss beim Sultan geltend zu machen, damit dieser einer Verpachtung der Hafenverwaltung von Daressalaam und Pangani an die DOAG zustimme - ohne Zugang zum Meer war der Wert der Erwerbungen auf dem Festland sehr beschränkt. Ausgehend von dieser deutsch-britischen Übereinkunft, die den Sultan unter Druck setzte, gelang es Peters 1887 mit dem Sultan einen Vertrag über die Verwaltung des gesamten sansibarischen Küstenstreifens zwischen den beiden Flüssen Umba und Rovuma abzuschließen. Danach sollte die DOAG die Verwaltung des sansibarischen Festlandsgebietes und die Erhebung der Küstenzölle im Namen des Sultans gegen eine jährliche Pachtsumme übernehmen Als der Vertrag 1888 in Kraft trat, kam es sofort zum Aufstand eines Großteils der arabisch geprägten Küstenbevölkerung unter Buschiri bin Salim von Tanga im Norden bis Lindi im Süden gegen die Versuche der deutschen Inbesitznahme (der sogenannte Araberaufstand). Die Herrschaft der DOAG brach zusammen und nur durch den Einsatz von deutschen Marinesoldaten konnten die Stationen Bagamoyo und Daressalaam gehalten werden. Daraufhin entsandte die Reichsregierung den jungen afrikaerfahrenen Offizier Hermann von Wissmann als Reichskommissar nach Ostafrika. Mit Hilfe einer Söldnertruppe aus deutschen Offizieren sowie Sudanesen und Zulus gelang es, die Revolte niederzuschlagen. Der Aufstandsführer Buschiri bin Salim wurde am 15. Dezember 1889 hingerichtet. Der Öffentlichkeit gegenüber wurde das Eingreifen des Reiches als Maßnahme gegen den arabischen Sklavenhandel dargestellt, die in Übereinstimmung mit den internationalen Rechtsbestimmungen der Kongoakte vorgenommen wurde.